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Produkte zum Begriff Vollmacht:


  • Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)
    Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)

    Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall , Wenn in teils fragwürdiger, teils krimineller Weise über das Vermögen eines hilflosen Menschen verfügt wird, muss der Anwalt das Vertreterhandeln überprüfen. Anders als zahlreiche Veröffentlichungen zur Vorsorgevollmacht widmet sich dieses Buch vorrangig den Rettungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vollmachten zu ergreifen sind. Zudem werden Instrumente zur Prävention vorgestellt und diskutiert. Der Aufbau der Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation. Eine große Rolle spielt zunächst die Überprüfung von vermögensrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit erteilten Vollmachten. Deren Umfang ist umfassend zu ermitteln. Sodann wird regelmäßig der Widerruf die erste Sicherheitsmaßnahme sein. Besonderes Augenmerk wurde auf die systematische Informationsbeschaffung und die Klärung des Innenverhältnisses gelegt, ohne die eine Rückabwicklung unberechtigter Verfügungen nicht möglich ist. Dieses Buch hilft, Licht in das oft undurchsichtige Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu bringen. Neben der Analyse der immer reichhaltigeren Rechtsprechung und Literatur zum Thema wird großer Wert auf die tatsächlichen Aspekte der Anspruchsrealisierung und -abwehr gelegt. In der Neuauflage ist auch das seit dem 1.1.2023 geänderte Betreuungsrecht berücksichtigt, das insbesondere im Bereich der Kontrollbetreuung bei vermutetem Missbrauch von Vorsorgevollmachten neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230707, Produktform: Kartoniert, Autoren: Trimborn von Landenberg, Dieter, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Widerruf von ; Betreuung; Betreuungsrecht; Informationsbeschaffung; Mandat; Rechtsanwalt; Rettungsmaßnahmen; Rückabwicklung; Sicherungsmaßnahmen; Umfang; Vorsorgevollmacht; Widerruf; unberechtigte Verfügungen; vermögensrechtliche Verfügungen, Fachschema: Betreuungsrecht~Erbrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Erbrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: xvii, Seitenanzahl: 187, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: zerb verlag, Verlag: zerb verlag, Länge: 208, Breite: 145, Höhe: 12, Gewicht: 276, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1424066

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Buchführung für WEG-Verwalter (Holder, Heike)
    Buchführung für WEG-Verwalter (Holder, Heike)

    Buchführung für WEG-Verwalter , Was verbirgt sich hinter Begriffen wie Rückstellung, Abschreibung oder Bewertung? Dieses Buch bietet eine verständliche und praxisorientierte Einführung in die Buchführung und geht speziell auf die Anforderungen in der WEG-Verwaltung ein. Es erklärt, wie man einen Jahresabschluss erstellt, Gewinn und Verlust berechnet und was es mit der doppelten Buchführung auf sich hat. Dank der zahlreichen Buchungsbeispiele, Übungen und Lösungen gehen Buchungen und Abgrenzungen damit leicht von der Hand. Inhalte: Aufwand und Ertrag, Einnahmen und Ausgaben, Kosten und Leistung Das Prinzip der doppelten Buchführung Kontenrahmen, Buchungssätze Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft Die verschiedenen Gewinnermittlungsarten Die WEG-Buchhaltung als Zwitter der Buchhaltungswelten Mit digitalen Extras: Buchungssätze , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220621, Produktform: Kartoniert, Beilage: Buch, Titel der Reihe: Haufe Fachbuch##, Autoren: Holder, Heike, Seitenzahl/Blattzahl: 205, Keyword: WEG-Verwaltung; Eigentümer; Controlling; Buchhaltung; Buchungssätze; doppelte Buchführung; Jahresabschluss, Fachschema: Business / Management~Management, Fachkategorie: Management und Managementtechniken, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Haufe Lexware GmbH, Verlag: Haufe-Lexware, Breite: 151, Höhe: 15, Gewicht: 315, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783648148983 9783648148976, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0025, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 39.95 € | Versand*: 0 €
  • 50PCS Münze Halter Stempel Halter Lagerung Box Lagerung Fall Lagerung Inhaber Platz Karton Haushalts
    50PCS Münze Halter Stempel Halter Lagerung Box Lagerung Fall Lagerung Inhaber Platz Karton Haushalts

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    Preis: 0.60 € | Versand*: 5.29 €
  • Microsoft 365 Family (6 Nutzer)
    Microsoft 365 Family (6 Nutzer)

    Microsoft 365 Family versorgt Sie mit einem umfassenden Softwarepaket, das für typische Büroarbeiten von Privatanwender geeignet ist. Durch die Verwendung eines Abo-Modells für die Bezahlung, erhalten Sie stets Zugriff auf die derzeit aktuellsten Programme im Office-Paket - unabhängig davon, wann Sie Microsoft 365 Family gekauft haben oder wo Sie sich gerade befinden. Bestandteile von Microsoft 365 Family Wenn Sie sich für den Kauf von Microsoft 365 Family entscheiden, bekommen Sie sofortigen Zugriff auf folgende Programme: Word - unterstützt Sie bei der Arbeit mit Dokumenten. Excel - ist für die Erstellung und Verwaltung von Tabellen geeignet. Outlook - erleichtert Ihnen den Umgang mit E-Mails und Kontakten. PowerPoint - ist ideal geeignet, um Präsentationen für Freunde oder Arbeitskollegen zu entwerfen. Access - versorgt Sie mit den notwendigen Tools, um Datenbanken zu erstellen und...

    Preis: 69.90 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann ein Eigentümer Verwalter sein?

    Kann ein Eigentümer Verwalter sein? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass ein Eigentümer auch gleichzeitig als Verwalter tätig ist. Dies kann insbesondere in kleineren Wohnanlagen oder bei selbstverwalteten Eigentümergemeinschaften der Fall sein. Es ist jedoch wichtig, dass der Eigentümer als Verwalter die nötige Neutralität und Unabhängigkeit wahrt, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Zudem sollte er über das nötige Fachwissen und die Zeit verfügen, um die Verwaltungsaufgaben ordnungsgemäß zu erledigen. In größeren Wohnanlagen wird in der Regel jedoch ein professioneller Verwalter beauftragt, um eine professionelle und unabhängige Verwaltung sicherzustellen.

  • Wie lautet die Vollmacht für vertragliche Angelegenheiten für zwei Eigentümer einer Wohnung?

    Hiermit bevollmächtigen wir, [Name des ersten Eigentümers] und [Name des zweiten Eigentümers], uns gegenseitig in allen vertraglichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit unserer gemeinsamen Wohnung zu vertreten. Diese Vollmacht umfasst unter anderem den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Miet- oder Kaufverträgen, sowie die Durchführung von Reparaturen und Renovierungen. Die Vollmacht gilt sowohl für gegenwärtige als auch für zukünftige vertragliche Angelegenheiten.

  • Kann Bevollmächtigter Vollmacht widerrufen?

    Ja, ein Bevollmächtigter kann die ihm erteilte Vollmacht grundsätzlich widerrufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Bevollmächtigte feststellt, dass er die Vollmacht nicht mehr benötigt oder wenn sich die Umstände geändert haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Widerruf der Vollmacht schriftlich erfolgen sollte, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte der Widerruf dem Vollmachtgeber unverzüglich mitgeteilt werden, damit dieser informiert ist und entsprechend handeln kann. Es empfiehlt sich, den Widerruf der Vollmacht auch gegenüber Dritten zu erklären, die von der Vollmacht Kenntnis haben könnten.

  • Wer kann Vollmacht erteilen?

    Vollmacht kann grundsätzlich von einer Person an eine andere Person oder auch an eine Organisation erteilt werden. Dabei muss die bevollmächtigende Person (Vollmachtgeber) geschäftsfähig sein und die Vollmacht freiwillig und in Kenntnis der Folgen erteilen. Die bevollmächtigte Person (Vollmachtnehmer) kann dann im Namen des Vollmachtgebers handeln und Verträge abschließen. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar formuliert ist und die genauen Befugnisse der bevollmächtigten Person festlegt. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine Vollmacht durch einen Notar beurkunden zu lassen, um ihre Gültigkeit zu sichern.

Ähnliche Suchbegriffe für Vollmacht:


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  • Wie unterschreiben bei Vollmacht?

    Bei einer Vollmacht unterschreibt die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers. Dies geschieht in der Regel mit dem Zusatz "in Vertretung" oder "p.p." (per procura). Es ist wichtig, dass die bevollmächtigte Person deutlich macht, dass sie im Auftrag des Vollmachtgebers handelt. Die Unterschrift sollte klar lesbar sein und den Namen der bevollmächtigten Person enthalten. Es ist auch ratsam, die Vollmacht selbst zu unterschreiben, um ihre Gültigkeit zu bestätigen.

  • Wie unterschreiben mit Vollmacht?

    Um mit Vollmacht zu unterschreiben, muss die bevollmächtigte Person den Namen des Unterzeichners sowie ihre eigene Position und den Zusatz "in Vertretung" oder "mit Vollmacht" angeben. Es ist wichtig, dass die Vollmacht schriftlich vorliegt und die Befugnisse klar definiert sind. Die Unterschrift sollte deutlich lesbar sein und den Namen des Unterzeichners genau wiedergeben. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen rechtlichen Anforderungen und Formalitäten zur Unterzeichnung mit Vollmacht zu informieren.

  • Was bedeutet in Vollmacht?

    In Vollmacht bedeutet, dass eine Person berechtigt ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation rechtliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen. Diese Befugnis wird in der Regel schriftlich erteilt und kann spezifische Aufgaben oder allgemeine Vertretungsbefugnisse umfassen. Die Person, die die Vollmacht erteilt, wird als Vollmachtgeber bezeichnet, während die Person, die die Vollmacht erhält, als Bevollmächtigter bezeichnet wird. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar definiert ist und die Grenzen der Befugnisse des Bevollmächtigten festgelegt sind, um Missbrauch zu vermeiden. In Vollmacht zu handeln bedeutet also, im Auftrag einer anderen Person oder Organisation rechtmäßig zu handeln.

  • Wann endet eine Vollmacht?

    Eine Vollmacht endet in der Regel, wenn der Vollmachtgeber sie widerruft oder wenn der Vollmachtnehmer sie zurückgibt. Sie kann auch automatisch enden, wenn der Zweck, für den sie erteilt wurde, erreicht ist oder wenn eine bestimmte Zeitdauer abgelaufen ist. Es ist wichtig, dass der Vollmachtnehmer die Vollmacht nicht mehr nutzt, sobald sie endet, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen für das Ende einer Vollmacht im Vollmachtsdokument festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

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